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AG Stuttgart, 11.07.2003 - 30 C 600/03 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- AG Hagen, 20.12.1989 - 32 C 775/89
Auszug aus AG Stuttgart, 11.07.2003 - 30 C 600/03
Bei einem Verkauf einer Alternativwohnung muss jedoch die Veräußerungsabsicht bei Ausspruch der Kündigung und vor Auftreten des Eigenbedarfs bereits vorgelegen haben (vgl. Landgericht Kiel, Urteil vom 15.11.1990, WuM 1991, 108 [LG Kiel 15.11.1990 - 1 S 24/90] ). - LG Kiel, 15.11.1990 - 1 S 24/90
Auszug aus AG Stuttgart, 11.07.2003 - 30 C 600/03
Bei einem Verkauf einer Alternativwohnung muss jedoch die Veräußerungsabsicht bei Ausspruch der Kündigung und vor Auftreten des Eigenbedarfs bereits vorgelegen haben (vgl. Landgericht Kiel, Urteil vom 15.11.1990, WuM 1991, 108 [LG Kiel 15.11.1990 - 1 S 24/90] ).
- BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 144/19
Widerspruch des Wohnraummieters gegen eine Eigenbedarfskündigung: Erforderliche …
Mangels Feststellungen zu den konkret erfolgten Bemühungen der Beklagten und zu der Wohnraumsituation in H. und eventuell der näheren Umgebung (Vorhandensein von Wohnungen für eine siebenköpfige Familie in dem von den Beklagten finanzierbaren Preissegment; vgl. hierzu auch AG Stuttgart, Urteil vom 11. Juli 2003 - 30 C 600/03, juris) kann der Senat nicht beurteilen, ob die Beklagten in der bislang verstrichenen Zeit erfolglos hinreichende Anstrengungen unternommen haben, um angemessenen Ersatzwohnraum zu finden.